Für die Bauteile und Solarsysteme gilt eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten nach den
Liefer- und Zahlungsbedingungen von SUNSET. Darüber hinaus bietet SUNSET eine Funktionsgarantie
für folgende Produkte:
Produkte
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Funktionsgarantie
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Solarkollektor SUNblue21 / SUNblue25
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10 Jahre
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Solarspeicher für Warmwasser
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10 Jahre
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Puffer- und Kombispeicher
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5 Jahre
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In den Rahmen der Funktionsgarantie fallen Mängel an unseren Produkten, die die Leistung deutlich verringern, die Dachdichtigkeit beeinträchtigen oder die Standsicherheit gefährden.
Kosten für Montage oder Austausch sind ausgeschlossen.
Die Funktionsgarantie beginnt mit dem Herstelldatum (Typenschild) bzw. spätestens mit der Auslieferung an den Endverbraucher.
Gewährleistungs- oder Garantieansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn:
· auftretende Mängel unverzüglich innerhalb 14 Tagen angezeigt werden
· die Produkte trocken und vorschriftsmäßig gelagert wurden
· die zur Untersuchung der Mängelursachen angeforderten Teile, Muster, Fotos oder weitere notwendige Informationen an SUNSET übersandt wurden
· keine Bauteile ohne Einwilligung von SUNSET durch Dritte demontiert worden sind
· die gelieferten Bauteile gem. der Montageanleitung von SUNSET und nach den gültigen Regeln der Technik eingebaut wurden
· die Kollektoranlage keinen aggressiven Medien ausgesetzt worden ist oder wird
· ein Schaden nicht auf Frosteinwirkung zurückzuführen ist
· für den gerügten Mangel Glasbruch nicht ursächlich ist
· der Mangel nicht auf unsachgemäßes oder unerlaubtes Verhalten Dritter oder höhere Gewalt zurückzuführen ist
· die Inbetriebnahme sowie die Wartung nach Maßgaben von SUNSET durchgeführt und protokolliertwurde.
SUNSET leistet wahlweise Ersatz oder repariert fehlerhafte Produkte. Anfallende Installations- und Transportkosten sind ausgeschlossen.
Etwaige Kosten für Garantieleistungen können nur dann übernommen werden, wenn es sich um einen Garantiefall handelt und ein schriftlicher Auftrag erteilt wurde.
Änderungen, die dem technischen Forschritt dienen, behalten wir uns vor.
Adelsdorf, den 01.01.2008